Das schwedische Jedermannsrecht (Allemansrätten)

Es gibt jedem Menschen die Möglichkeit, sich frei in der Natur zu bewegen und diese zu geniessen. Natürlich darf man nicht einfach tun und lassen, was man möchte. Auf Mitmenschen, Tiere und Pflanzen ist stets Rücksicht zu nehmen. "Nicht stören - Nicht zerstören" lautet das Motto dieses alten Rechtes, das erlassen wurde, um den Stadtbewohnern den Aufenthalt in der Natur zu erleichtern. Wer Rechte hat, der hat auch Pflichten. Es ist wirklich nicht schwer, die folgenden Regeln einzuhalten: Es ist erlaubt, sowohl öffentlichen als auch privaten Grund zu betreten, sofern es sich nicht um bestellte Felder, Schonungen oder Hausgrundstücke handelt. Bewegt man sich über Weideflächen, sind die Gatter wieder zu schliessen und das Vieh darf nicht gestört werden. Beschädigungen der Gatter und Umzäunung sind natürlich nicht erlaubt. Man darf überall eine Nacht Zelten, jedoch nicht in Sichtweite von Häusern oder auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Möchte man mehrere Nächte an der selben Stelle zelten, wird dafür die Erlaubnis des Grundbesitzers benötigt. Gleiches gilt für das Zelten mit einer Gruppe.

Grillhütte
Grillhütte an einem abgelegenen See

Feuer machen ist nur dann erlaubt, wenn keine Waldbrandgefahr besteht. Auf Felsen und Klippen ist das Feuermachen verboten, da diese Bersten können. In Natur- und Nationalparks besteht ein generelles Verbot. Auf jeden Fall ist besondere Vorsicht beim Feuermachen geboten. Bei Trockenheit wird ein allgemeines Feuerverbot erlassen. Das Abbrechen und Umknicken von Zweigen und Baumrinde sowie das absägen von Sträuchern oder Bäumen ist selbstverständlich untersagt.

Herabgefallene Zweige und Reisig darf man hingegen aufsammeln. Wild wachsende Blumen, Beeren und Pilze dürfen gepflückt werden, sofern diese nicht unter Naturschutz stehen. Abfälle dürfen nicht in der Natur zurückgelassen werden ! Herumliegende Glasflaschen erhöhen im Sommer die Waldbrandgefahr um ein Vielfaches. Ausserdem kann nicht ordnungsgemäss entsorgter Müll eine Gefahr für Mensch und Tier darstellen. Das Fahren mit Motorfahrzeugen im Gelände ist nicht erlaubt.

Kanufahrt
Kanufahrt auf dem See Törn

Baden, das Betreten von fremden Ufern oder das dortige anlegen mit dem Boot für eine Nacht ist erlaubt. Ausnahmen sind allerdings Haus- und Ferienhausgrundstücke sowie Vogel- und Robbenschutzgebiete. Auch an privaten Stegen darf man nur im Notfall festmachen. Möchte man an einem schwedischen See angeln, kauft man sich vorher eine Angelkarte (Fiskekort) für den jeweiligen See. Diese kostet nur wenige Kronen pro Tag und ist an Tankstellen,in Geschäften,bei der Touristinformation oder anderen Verkaufsstellen erhältlich. Oft weisen Hinweisschilder an den Seen darauf hin, wer die Angelkarten verkauft.

An den Meeresküsten und in den fünf grössten Seen Schwedens (Vänern, Vättern, Mälaren, Hjälmaren und Storsjön) darf man mit einer üblichen Handangel kostenlos und ohne Angelkarte angeln. Ausgenommen hiervon ist das Lachsangeln an Norrlands Küste. Wenn es nicht durch lokale Vorschriften gesondert geregelt ist, stellt das Befahren von Gewässern mit Kanus, Ruder- und Motorbooten kein Problem dar. Auch die Tiere möchten ihre Ruhe haben. Das Beschädigen von Vogelnestern oder das Herausnehmen von Eiern ist streng verboten.

Wenn jeder sich an diese wenigen Regeln hält haben wir alle noch lange etwas von der schwedischen Natur.