Einfuhr von Alkohol und Tabak

Laut schwedischem Zoll (Tullverket, Stand: Januar 2009) ist es inzwischen erlaubt, alkoholische Getränke aus einem anderen EU-Land zollfrei einzuführen, wenn :

  • der Alkohol für den persönlichen (oder familiären) Gebrauch bestimmt ist
  • die Ware persönlich nach Schweden transportiert wird
  • man mindestens 20 Jahre alt ist.

Es gibt zwar keine Obergrenze dafür, wie viel Alkohol man einführen darf, jedoch liegt es im Ermessen des jeweiligen Zollbeamten, ob die Menge tatsächlich für den Eigengebrauch bestimmt ist oder ob es sich um eine kommerzielle Einfuhr handelt.

Es gibt einige Einfuhrrichtlinien für den privaten Gebrauch, die jedoch nicht bindend sind: 10 Liter Spirituosen, 20 Liter andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.%, 90 Liter Wein (davon maximal 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier.

Für die zollfreie Einfuhr von Tabakwaren aus Deutschland und den meisten anderen EU-Ländern gilt: Für den privaten (oder familiären) Gebrauch sind max. 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren sowie ein Kilo Rauchtabak zugelassen. Das Mindestalter für die Einfuhr beträgt hierbei 18 Jahre und die Ware muss persönlich eingeführt werden. Auch hier liegt es im Ermessen des Zollbeamten, ob die Menge tatsächlich für den Eigengebrauch bestimmt ist oder ob es sich um eine kommerzielle Einfuhr handelt.