Persönlicher Service

Fahrräder, Ruderboote, Motorboote, Motoren, etc. werden von den Hausbesitzern häufig als persönlicher Service zur Verfügung gestellt oder sind im Mietpreis bereits enthalten.
Falls diese beschädigt (unbrauchbar) wurden, besteht nicht die Pflicht des Hausbesitzers, einen sofortigen Ersatz zu beschaffen.
Dem Hausbesitzer muss hierbei Gelegenheit gegeben werden, evtl. Ersatzteile zu beschaffen oder Reparaturen durchführen zu lassen oder anderweitig nach Lösungen zu suchen, welche dem Gegenwert entsprechen können.

Zuletzt aktualisiert am 30.10.2017 von HSF.

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