Das schwedische Jedermannsrecht (Allemansrätten)
Es gibt jedem Menschen die Möglichkeit, sich frei in der Natur zu bewegen und diese zu geniessen.
Natürlich darf man nicht einfach tun und lassen, was man möchte. Auf Mitmenschen, Tiere und Pflanzen ist stets Rücksicht zu nehmen.
"Nicht stören - Nicht zerstören" lautet das Motto dieses alten Rechtes, das erlassen wurde, um den Stadtbewohnern den Aufenthalt in der Natur zu erleichtern.
Wer Rechte hat, der hat auch Pflichten. Es ist wirklich nicht schwer, die folgenden Regeln einzuhalten:
Es ist erlaubt, sowohl öffentlichen als auch privaten Grund zu betreten, sofern es sich nicht um bestellte Felder, Schonungen oder Hausgrundstücke handelt. Bewegt man sich über Weideflächen, sind die Gatter wieder zu schliessen und das Vieh darf nicht gestört werden. Beschädigungen der Gatter und Umzäunung sind natürlich nicht erlaubt.
Man darf überall eine Nacht Zelten, jedoch nicht in Sichtweite von Häusern oder auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. Möchte man mehrere Nächte an der selben Stelle zelten, wird dafür die Erlaubnis des Grundbesitzers benötigt. Gleiches gilt für das Zelten mit einer Gruppe.
Feuer
machen ist nur dann erlaubt, wenn keine Waldbrandgefahr besteht. Auf
Felsen und Klippen ist das Feuermachen verboten, da diese Bersten
können. In Natur- und Nationalparks besteht ein generelles Verbot. Auf
jeden Fall ist besondere Vorsicht beim Feuermachen geboten. Bei
Trockenheit wird ein allgemeines Feuerverbot erlassen.
Das
Abbrechen und Umknicken von Zweigen und Baumrinde sowie das absägen von
Sträuchern oder Bäumen ist selbstverständlich untersagt. Herabgefallene
Zweige und Reisig darf man hingegen aufsammeln.
Wild wachsende Blumen, Beeren und Pilze dürfen gepflückt werden, sofern diese nicht unter Naturschutz stehen.
Abfälle
dürfen nicht in der Natur zurückgelassen werden. Herumliegende
Glasflaschen erhöhen im Sommer die Waldbrandgefahr um ein Vielfaches.
Ausserdem kann nicht ordnungsgemäss entsorgter Müll eine Gefahr für
Mensch und Tier darstellen.
Das Fahren mit Motorfahrzeugen im Gelände ist nicht erlaubt.
Baden,
das Betreten von fremden Ufern oder das dortige anlegen mit dem Boot
für eine Nacht ist erlaubt. Ausnahmen sind allerdings Haus- und
Ferienhausgrundstücke sowie Vogel- und Robbenschutzgebiete. Auch an
privaten Stegen darf man nur im Notfall festmachen.
Möchte man
an einem schwedischen See angeln, kauft man sich vorher eine Angelkarte
(Fiskekort) für den jeweiligen See. Diese kostet nur wenige Kronen pro
Tag und ist an Tankstellen,in Geschäften,bei der Touristinformation
oder anderen Verkaufsstellen erhältlich. Oft weisen Hinweisschilder an
den Seen darauf hin, wer die Angelkarten verkauft. An den Meeresküsten
und in den fünf grössten Seen Schwedens (Vänern, Vättern, Mälaren,
Hjälmaren und Storsjön) darf man mit einer üblichen Handangel kostenlos
und ohne Angelkarte angeln. Ausgenommen hiervon ist das Lachsangeln an
Norrlands Küste.
Wenn es nicht durch lokale Vorschriften
gesondert geregelt ist, stellt das Befahren von Gewässern mit Kanus,
Ruder- und Motorbooten kein Problem dar.
Auch die Tiere möchten ihre Ruhe haben. Das Beschädigen von Vogelnestern oder das Herausnehmen von Eiern ist streng verboten.
Wenn jeder sich an diese wenigen Regeln hält haben wir alle noch lange etwas von der schwedischen Natur.
