Kostenloser Service
Fahrräder, Ruderboote, Motorboote, Motoren, etc. werden von den Hausbesitzern häufig als kostenloser Service zur Verfügung gestellt.
Falls diese beschädigt wurden ( unbrauchbar ), besteht nicht die Pflicht des Hausbesitzers, einen sofortigen Ersatz zu beschaffen.
Dem Hausbesitzer muss Gelegenheit gegeben werden, evtl. Ersatzteile zu beschaffen oder Reparaturen durchführen zu lassen.
Falls diese beschädigt wurden ( unbrauchbar ), besteht nicht die Pflicht des Hausbesitzers, einen sofortigen Ersatz zu beschaffen.
Dem Hausbesitzer muss Gelegenheit gegeben werden, evtl. Ersatzteile zu beschaffen oder Reparaturen durchführen zu lassen.
Zuletzt aktualisiert am 2009-03-19 von Ulrich Schumann.
